Kontakt

Bahnhofsvorplatz 4
45879 Gelsenkirchen
0209 / 957146-0

Weitere Informationen gibt es auch unter:
www.ifd-westfalen.de/ifd-ge/

 
Integrationsfachdienst für Menschen mit Behinderungen  

Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Einschränkungen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, ist die Aufgabe des Integrationsfachdienstes (IFD). Er ist der Partner für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.

Der IFD hilft bei

  • der Suche und Vermittlung einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle,
  • Problemen am Arbeitsplatz,
  • dem Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den Arbeitsmarkt,
  • dem Übergang von der Schule in die Berufswelt.
  • Der IFD berät Firmen, die an der Einstellung eines Menschen mit Behinderungen interessiert sind.
Das Team des Integrationsfachdienstes
Das Team des
Integrationsfachdienstes

Ein Arbeitsplatz ist auch für behinderte Menschen der Schlüssel, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Und: Sie können oft viel mehr, als ihnen zugetraut wird, wie die Beispiele vieler Menschen mit Behinderungen zeigen. An ihren jeweiligen Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen sind sie geschätzte Kolleginnen und Kollegen.

Interessierte Firmen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFD gern und helfen zum Beispiel bei der Beantragung von Fördergeldern oder bei einer eventuell nötigen Umstellung des Arbeitsplatzes. Auch Probebeschäftigungen können vereinbart werden.

Fazit: Firmen können sich die Ausgleichsabgabe sparen und statt dessen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen.

Der Integrationsfachdienst Gelsenkirchen zuständig für den Arbeitsamtsbezirk Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes des Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der Rehabilitationsträger, der Agentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften ( Argen).

Darüber hinaus arbeitet der IfD eng mit den Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf (ehemals örtlichen Fürsorgestellen), den Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten und den Werkstätten für behinderte Menschen zusammen. 

Die Arbeit des IFD ist für Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeber kostenlos. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Weitere Informationen gibt es auch unter:
www.ifd-westfalen.de/ifd-ge/